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Auf der Suche nach dem richtigen Babynamen

Sobald die Schwangerschaft feststeht, taucht auch schnell die nächste Frage auf: Welchen Namen soll es kriegen? Der Babyname ist zwar ein Sache der Eltern, jedoch jeder will es wissen, machen Vorschläge und beteiligen sich rege an der Namensfindung.

Als Vorname erhält das Kind die Wahl der Eltern direkt nach der Geburt. Das hat in erster Linie auch rechtliche Gründe, weil die Geburt nämlich in den Unterlagen vermerkt werden muss. Nebst Geburtsort, Uhrzeit sowie Namen der Eltern werden diese Informationen hernach auch auf der Geburtsurkunde erscheinen. Gewöhnlich ist es das Privileg der Mama, den Spross als Erste beim Namen zu nennen. Nur zuvor muss der Vorname erst einmal festgelegt werden. Und das ist ganz und gar nicht so problemlos. Für den Fall, dass ein besonderes Kind einen besonderen Vornamen haben soll, wird es doppelt schwierig.

Fast alle Eltern machen es sich relativ leicht. Entweder wird der Vorname der Mama oder des Vaters genommen, der Rufname von Oma oder Opa oder eines anderen lieben Familienmitglieds, das die Eltern hiermit ehren möchten. In eine ähnliche Richtung gehen auch die Bestrebungen, das Baby nach einem VIP zu nennen. So soll dann der Babyname Ausdruck der Faszination für diesen Promi sein. Doch das geht nicht in jedem Fall.

Bei der Suche nach einem besonderen Namen ist es ratsam, einige Richtlinien zu respektieren.

Die erste ist das Wohl des Kindes und das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Alles in allem darf der Rufname dem Kind nicht schaden. So sind diverse Namen direkt tabu, weil sie das heranwachsende Kind der Lächerlichkeit preisgeben würden oder sogar anstößig sind. Asterix-Fans dürfen ihren männlichen Nachkommen nicht Verleihnix nennen, auch Satan ist unzulässig, dito Jesus oder Christus, und dito Cezanne mit und ohne den Strich über dem ersten E. Andere Beispiele sind Heydrich, Holgerson und Tom Tom. Was Eltern sich denken, wenn sie ihren Knirps Atomfred, Puhbert oder Störfried nennen wollen, möchte man lieber gar nicht verstehen. Als nächstes existieren Vornamen, die nun zwar zugelassen sind, doch nicht auf jeden Fall empfehlenswert, zum Beispiel Kain oder gar Judas. Aber auch Pumuckl darf der Sohnemann genannt werden. Jedoch kann man nicht durch die Bank voraussehen, ob das Kind zu einem späteren Zeitpunkt hinsichtlich seines Vornamens gehänselt wird. Die Die einstigen Mode-Vornamen Kevin und Chantal sorgen nunmehr nicht selten für Spott.

Natürlich gibt es genauso zugelassene Babynamen für den weiblichen Nachwuchs, etwa La Toya, Pfefferminze, Pippi (in Anlehnung an Pippi Langstrumpf) oder Chanel. Hingegen ist Dior statthaft, und zwar nicht nur für Mädchen, sondern auch für Buben. Während Pepsi-Cola nicht gestattet ist, darf man seine Tochter durchaus Pepsi-Carola nennen. Gleichermaßen möglich sind die weiblichen Vrnamen Fanta sowie Windsbraut.

Eine andere Norm gibt vor, dass ein Kind nicht wie ein Gegenstand, ein Ort oder ein Tier heißen darf.

Ferner muss das Geschlecht unmissverständlich erkenntlich sein, im Zweifelsfall durch einen zweiten Vornamen. So darf ein Bube nicht einfach bloß Kai, Micha oder Chris heißen. Kai-Uwe oder Kai-Werner demgegenüber sind beanstandungsfrei. Bei weiblichen Kindern darf der Vorname Ronit oder Josephin nicht alleine stehen.

Weiterhin muss der Name Vornamen-Charakter erkennen lassen. Bei skandinavischen Namen wie Anderson zum Beispiel streiten sich noch die Geister

Gute Karten haben die Eltern, sofern der Wunschname bereits irgendwo literarisch belegt ist. Kantorka in Anlehnung an eine Figur in der Geschichte Krabat ist demnach erlaubt.

Wer sich gar nicht sicher ist, kann sich auf dem Standesamt erkundigen oder einen professionellen Namensberater mit einer entsprechenden Recherche betrauen. Auch die Gesellschaft für deutsche Sprache steht mit Rat und Tat zur Seite. Wem die fernündliche Rückmeldung nicht ausreicht, der kann sich für 20 Euro das Ganze schriftlich geben lassen. In aller Regel billigen die Standesämter diese Bescheinigung.


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